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Kein Anspruch einer mit einem (österreichischen) IAEO-Bediensteten verheirateten Libanesin auf Kinderbetreuungsgeld
iFamZ 2014/91
§ 2 Abs 1 Z 1 KBGG; Art X Abschn 26 IAEO-Amtssitzabkommen
Nach Art X Abschnitt 26 letzter Satz des IAEO-Amtssitzabkommens werden „Personen, auf die sich dieses Abkommen bezieht, die jedoch weder österreichische Staatsbürger noch Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind, … keinen Vorteil aus den österreichischen Bestimmungen über Familienbeihilfe und Geburtenbeihilfe ziehen.“ Aus den Erläuternden Bemerkungen ergibt sich inhaltlich, dass diese Ausschlussbestimmung neben der Familienbeihilfe auch den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld umfasst, da die Aufwendungen dafür ebenfalls vom Familienlastenausgleichsfonds zu tragen sind. Persönlich betrifft der Ausschluss auch die Anspruchsberechtigung von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitgliedern von IAEO-Angestellten.
Eine Anspruchsberechtigung der Mutter ergibt sich auch nicht unmittelbar aus dem KBGG, weil der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld an den – bei der Mutter nicht gegebenen – Anspruch auf Familienbeihilfe anknüpft.