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iFamZ 3, Juni 2014, Seite 110

Übertragung der Obsorge an den KJHT; Maßstab: drohende Gefährdung und nicht bessere Versorgung des Kindes in anderen Einrichtungen oder bei Pflegeeltern

iFamZ 2014/87

§§ 181 , 211 Abs 1 ABGB nF; 107 Abs 3 AußStrG nF; Art 8 EMRK

Der dreijährige Bub leidet an einer Störung des Schädelwachstums (Mikrozephalie), die mit Verzögerungen in der körperlichen und geistigen Entwicklung verbunden ist. Seine obsorgeberechtigte Mutter, die nach Auffassung der Vorinstanzen über „eingeschränkte intellektuelle Fähigkeiten“ verfügt, wurde daher bei der Betreuung vom KJHT unterstützt. Die Mutter und die faktisch in die Betreuung eingebundene mütterliche Großmutter zeigten sich von Anfang an wenig kooperativ.

Aufgrund der Gefährdungsmeldung des Spitals (das Kind war in einem auffällig schmutzigen und ungepflegten Allgemeinzustand eingeliefert worden) entzog der KJHT der Mutter vorläufig Pflege und Erziehung, brachte das Kind nach dessen Entlassung aus dem Krankenhaus bei einer Krisenpflegefamilie unter, und beantragte beim Erstgericht, ihm die Pflege und Erziehung des Kindes endgültig zu übertragen. Durch das Verhalten der Mutter und der Großmutter, insb die fehlende Einsicht in den Förderbedarf und die mangelnde Kooperationsbereitschaft, sei das Kindeswohl gefährdet.

Die Mutter sprach sich gegen die Obsorgeübertragung aus. Sie halte sich nicht mehr bei ihrer M...

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