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iFamZ 3, Juni 2014, Seite 108

Obsorgeübertragung an den KJHT bei Vorliegen einer negativen Zukunftsprognose

iFamZ 2014/85

§ 181 ABGB nF; § 62 Abs 1 AußStrG

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen (§ 71 Abs 3 AußStrG).

Die Vorinstanzen haben der Mutter die Obsorge für ihren unehelichen Sohn und den miteinander verheirateten Eltern die Obsorge für die beiden gemeinsamen ehelichen Töchter entzogen und an den Jugendwohlfahrtsträger übertragen.

Aus den Feststellungen der Vorinstanzen ergibt sich, dass der Vater wegen des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjähriger und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, rechtskräftig verurteilt wurde. Er ist dominant, während die Mutter ihm gegenüber unterwürfig ist und ihm ihre Verantwortung als Mutter übertrug. Beide Revisionswerber geben die Schuld für negative Zustände hinsichtlich der Kinder nicht sich selbst oder einander, schuld seien jeweils andere. Der Zweitrevisionsrekurswerber hat inzwischen 13 strafgerichtliche Verurteilungen, davon zehn wegen Vermögensdelikten.

Das Vorliegen einer negativen Zukunftsprognose ist Voraussetzung für den Obsorgeentzug. Die von den Umständen des Einzelfalls abhängige Entscheidung der Vorinstanzen über die Entziehung der Obsorge ist daher nicht korrekturbedürftig (RIS-Justiz RS004...

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