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(Vorläufige) Einschränkung des Kontaktrechtes des Vaters – schwerer Loyalitätskonflikt
iFamZ 2014/80
§ 187 Abs 1 und 2 ABGB nF; § 62 Abs 1 AußStrG
Nach den Feststellungen der Vorinstanzen stellt die unversöhnte Elternbeziehung eine große Belastung für die Minderjährige S. 107 dar. Vor allem der Vater bezieht seine Tochter immer wieder in den Elternkonflikt ein. Durch sein Drängen auf Solidarität mit seinen Interessen bringt er das Kind in einen schweren Loyalitätskonflikt. Er wertet die Mutter gegenüber der Tochter konsequent ab und versucht, sie in den Augen des Kindes in ein schlechtes Licht zu stellen. Die Beurteilung des Rekursgerichts, dass vor diesem Hintergrund das Kindeswohl die vorläufige Einschränkung des Kontaktrechts erfordert, ist jedenfalls vertretbar (vgl 10 Ob 61/03y; RIS-Justiz RS0047996 [T4]; RS0047782 [T5]).