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Die Gestaltungsfreiheit im Aktienrecht
Rechtspolitische Vorschläge
Seit Inkrafttreten der ersten gesetzlichen Normen für das Aktienrecht sind die gesetzlichen Grundlagen an der großen, publikumsorientierten, börsenotierten Gesellschaft ausgerichtet. Der zwingende Charakter der aktienrechtlichen Bestimmungen wurde gerade damit und dem damit einhergehenden notwendigen Schutz der gering beteiligten Aktionäre ohne maßgebliche Verfügungsgewalt und der künftigen Anleger begründet. Das konzeptive Modell des Gesetzes trifft in der Praxis allerdings nur auf wenige Anwendungsfälle und bedarf daher der Überprüfung und einer differenzierten rechtspolitischen Fortentwicklung.
I. Grundlagen
1. Normative Ausgangslage
Im österreichischen Recht hat sich der Grundsatz der materiellen Satzungsstrenge herausgebildet. Zwar fehlt eine explizite Bestimmung, die die Satzungsstrenge normiert; dennoch geht die hL im Grundsatz vom zwingenden Charakter des Aktienrechts aus. In der Judikatur wird betont, dass gerade die besonderen Ermächtigungsnormen in den einzelnen Regelungen für den grundsätzlich zwingenden Charakter des Aktienrechts sprechen; umgekehrt wird die Satzungsautonomie gerade zuletzt auch durch die bahnbrechende Entscheidung des , anerk...