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SWK 4, 5. Februar 2012, Seite 0192

Seite 4 der Einkommensteuereklärung

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Besondere Werbungskostenpauschbeträge

Besondere Werbungskostenpauschbeträge gibt es für bestimmte Berufsgruppen wie Vertreter, Artisten, Bühnenangehörige, Filmschauspieler, Fernsehschaffende, Journalisten, Musiker, Forstarbeiter, Förster, Berufsjäger im Revierdienst, Hausbesorger, Heimarbeiter und Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung (Verordnung BGBl. II Nr. 382/2001). Für diese sind nun die Kurzbezeichnung der Berufsgruppe, der Zeitraum der Tätigkeit und die vom Dienstgeber erhaltenen steuerfreien Kostenersätze anzugeben.

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Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Sie brauchen in dieser Zeile keine Eintragung zu machen. In den Computer der Finanzverwaltung werden die aus den Lohnzetteln ersichtlichen Daten und Ihre Angaben bei den Kennzahlen übernommen; der Computer rechnet sodann automatisch diesen Betrag aus. Das heißt, wenn Sie diese Summe errechnen, so geschieht das, damit Sie selbst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte kennen; das Finanzamt braucht diese Zahl nicht.

Anrechenbare Lohnsteuer

Auf dem Lohnzettel ist bei der Kennzahl 260 der Betrag angegeben, der von Ihrer Lohnsteuer auf Ihre Einkommensteuer angerechnet wird. In der Einkommensteuererklärung ist...

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