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Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz
Am wurde im Nationalrat das Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG) beschlossen. Mit dem Gesetz schaffte Österreich die innerstaatlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Abschlussprüfungsverordnung (Verordnung [EU] Nr 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission, ABl L 158 vom , S 77). Zudem dient das Gesetz der Umsetzung der geänderten Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, ABl L 158 vom , S 196).
Mit dem APAG wird in Österreich erstmalig eine unabhängige und weisungsfreie Behörde geschaffen, die mit der Aufsicht über Abschlussprüfer und Abschlussprüfungsgesellschaften betraut ist. Die Funktionen der bisherigen Behörden – Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen (AeQ) und Qualitätskontrollbehörde (QKB) – gehen auf die neue Abschlussprüferaufsich...