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SWK 8, 10. März 2013, Seite 460

Eine Liste für freie Gewerbe

Ein Harmonisierungsprojekt des BMWFJ

Christian Handig

Mit März wird eine bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe angewandt. Sie wird auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) abrufbar sein und alle bisherigen Listen von freien Gewerben ersetzen. Neu an dieser bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe sind nicht nur zahlreiche Formulierungen, sondern auch die sogenannten „Sammelwortlaute“.

1. Vorgeschichte

Seit Jahren gibt es in Tirol und in Wien Listen der freien Gewerbe, die zwischen der Gewerbebehörde und Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt sind. Daneben besteht die „Liste der freien Unternehmenstätigkeiten“ des BMWFJ. Letztere zählt nur die Tätigkeiten auf, die aber oft nicht den anzumeldenden Wortlauten der Gewerbe entsprechen. Ausgehend von der Wiener Liste, die zirka 850 Gewerbewortlaute aufweist, wurde eine neue bundeseinheitliche Liste erarbeitet, die nur noch etwas mehr als 400 Gewerbewortlaute (in der Basisliste) beinhaltet.

2. Nicht Teil der Harmonisierung

Ziel des Projekts war und ist die Harmonisierung zukünftiger Gewerbeanmeldungen, bestehende Gewerbeberechtigungen werden jedoch nicht berührt.

Wie bei den beiden Gewerbelisten aus Tirol und Wien wurden W...

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