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VwGH zum nachträglich erbrachten Beförderungsnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Beibringung von Ersatznachweisen ist zulässig
Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2009/15/0146, seine Rechtsprechung zum (Buch-)Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen konsequent fortgesetzt und nunmehr auch ausdrücklich die nachträgliche Erbringung eines Beförderungsnachweises als zulässig erkannt.
1. Ansicht der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung legt bei der Prüfung der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bzw. von Ausfuhrlieferungen seit jeher einen strengen Maßstab an: Ohne formellen Nachweis der materiellen Voraussetzungen ist die Steuerfreiheit zu versagen, wobei der Nachweis auch zeitnah zum Umsatz erfolgen soll. Sind etwa die im Rahmen einer Betriebsprüfung vorgelegten Beförderungsnachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. d. § 2 der VO BGBl. Nr. 401/1996 mangelhaft (z. B. Fehlen der original unterschriebenen Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten bzw. – in Abholfällen – Fehlen einer original unterschriebenen Erklärung des Abnehmers oder seines Beauftragten, dass er den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird), so ist die Steuerfreiheit nach Ansicht der Finanzverwaltung zu versagen. Eine nachträgliche Sanierung dieses Mangels sei nicht möglich. A...