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SWK 8, 10. März 2013, Seite 429

Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Vergütung von Energieabgaben für Zeiträume ab Februar 2011 rechtskonform

(A. B.) Mit Erkenntnis vom , 2012/17/0469, hat der VwGH eine Beschwerde abgewiesen, in der behauptet worden war, dass die Neufassung des § 2 Abs. 1 EnAbgVergG (Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben) durch das BudgBG 2011 mangels förmlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission bislang noch nicht in Kraft getreten sei. Der in § 4 Abs. 7 EnAbgVergG angeführte Vorbehalt ist nach Ansicht des VwGH nämlich dahingehend zu verstehen, dass es für das Inkrafttreten des § 2 Abs. 1 EnAbgVergG nur auf das Vorliegen der „Genehmigung“ ankomme. Da die AGVO Umweltsteuerermäßigungen (nach Maßgabe der RL 2003/96/EG) mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erkläre und von der Anmeldepflicht freistelle, könne es dem Gesetzgeber nicht auf ein förmliches Anmeldeverfahren nach Art. 108 Abs. 3 AEUV angekommen sein. In der Veröffentlichung einer Beihilfenregelung durch die Kommission gemäß Art. 9 AGVO könne eine Art der „Genehmigung durch die Europäische Kommission“ erblickt werden. Wenn die Beschwerdeführerin behaupte, dass nicht alle Bedingungen für die Anwendung der AGVO erfüllt wären, sei ihr zu entgegnen, dass es in Bezug auf das von Gesetzgeber vorgesehene Inkrafttreten der Novelle des EnAbgVergG...

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