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SWK 8, 10. März 2013, Seite 429

Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz in Begutachtung

Das BMF hat am den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz erlassen sowie das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden, zur Begutachtung versandt.

Der Gesetzesentwurf soll den österreichischen Finanzmarkt weiter stabilisieren und verhindern, dass zukünftig öffentliche Gelder für die Rettung von Kreditinstituten eingesetzt werden müssen. Zu diesem Zweck soll für die Aufsichtsbehörde ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der ein früheres Einschreiten ermöglicht, noch bevor manifeste Gesetzesverletzungen oder Gläubigergefährdung vorliegen. Darüber hinaus werden Kreditinstitute verpflichtet, organisatorisch für den Krisenfall vorzusorgen. Dies soll durch die Erstellung von Sanierungsplänen sichergestellt werden. Durch das Proportionalitätsprinzip wird auf kleine, für die Stabilität des gesamten Finanzmarkts weniger bedeutsame Institute Rücksicht genommen. Ende der Begutachtungsfrist ist der . Die Neuregelungen sollen mit in Kraft treten.

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