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Firmenwagen: Streichung des Pendlerpauschales verfassungswidrig?
Keine sachliche Rechtfertigung dieser einseitigen und unsystematischen Maßnahme
Die Neuregelung des Pendlerpauschales enthält eine Regelung, wonach das Pendlerpauschale nicht mehr zusteht, wenn der Dienstnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann. Obwohl nach der Sachbezugswerteverordnung die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte unverändert als Privatfahrt anzusehen sein soll und daher die Streichung des Pendlerpauschales unsystematisch erscheint, ist dies in der Literatur bisher (soweit ersichtlich) nicht aufgegriffen worden. Der folgende Beitrag soll sich im Detail mit den Hintergründen und der sachlichen Rechtfertigung der geplanten Neuregelung und mit der Frage der Verfassungskonformität auseinandersetzen.
1. Ausgangspunkt der Neuregelung
In einer Presseaussendung der ÖVP vom wurden die Eckpunkte einer Reform des Pendlerpauschales vorskizziert. Ein Punkt in diesem Vorschlag ist die Streichung des Pendlerpauschales für all jene, die über ein arbeitgebereigenes Fahrzeug verfügen. Die Begründung für diese Maßnahme lautete wie folgt: „Alle Pendler gewinnen, nur eine Gruppe nicht: Die Besitzer von Dienstwagen. Für sie wird die Pauschale gestrichen. Das bringt zehn Millionen. Dafür kriegt die Teilzeitkraft an der Supermarktkasse ...