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SWK 3, 15. Jänner 2015, Seite 116

Zweck, Nutzen und Lasten eines Vorlageberichts zur Bescheidbeschwerde

Verzichtbare Serviceleistung oder Instrument der Verfahrensökonomie und des Rechtsschutzes?

Michael Rauscher

Das „neue“ Rechtsmittelverfahren sieht für die Vorlage der Bescheidbeschwerde an das BFG einen Vorlagebericht vor. Dieser Bericht hat gemäß § 265 Abs 3 BAO insbesondere die Darstellung des Sachverhalts, die Nennung der Beweismittel und eine Stellungnahme der Abgabenbehörde zu enthalten. Nach den Gesetzesmaterialien soll der Vorlagebericht dem Verwaltungsgericht den Überblick über die strittigen Sach- und Rechtsfragen erleichtern. Auch dient der Vorlagebericht dem Rechtsschutz, weil die Abgabenbehörde der Verständigung des Beschwerdeführers vom Zeitpunkt der Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht eine Ausfertigung des Vorlageberichts anzuschließen hat. In der Praxis der Abgabenbehörden wurde der gesetzlichen Verpflichtung zum Vorlagebericht bisher zu wenig Beachtung geschenkt. Der gegenständliche Beitrag behandelt den Zweck, den Nutzen und die Lasten des Vorlageberichts für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und die Parteien.

1. Allgemeines

Das mit dem Beginn der Verwaltungsgerichtsbarkeit am in Kraft getretene „neue“ Rechtsmittelverfahren der BAO hat nur bei oberflächlicher Betrachtung wenig Neues für Abgabenbehörden und Abgabepflichtige gebracht. Bei näherer Betrachtung hingegen...

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