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ASoK 11, November 2021, Seite 439

Verlängerung der Wirkung der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

, 2021-0.677.478.

In den Praxis-News vom März 2021 (ASoK 2021, 111 f) wurde auf eine Verständigungsvereinbarung zwischen den Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands hingewiesen. Diese räumt die Option ein, im Falle einer durch die Corona-Pandemie bedingten vorübergehenden Homeoffice-Tätigkeit eine Besteuerung nach den planmäßigen und nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen durchzuführen. Außerdem werden COVID-19-bedingte Homeoffice-Tage hinsichtlich der Anwendung der Grenzgängerregelung als nicht anwendungsschädlich erklärt. Die Gültigkeit dieser Vereinbarung wird durch den angeführten Erlass bis verlängert.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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