Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlängerung der Wirkung der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
, 2021-0.677.478.
In den Praxis-News vom März 2021 (ASoK 2021, 111 f) wurde auf eine Verständigungsvereinbarung zwischen den Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands hingewiesen. Diese räumt die Option ein, im Falle einer durch die Corona-Pandemie bedingten vorübergehenden Homeoffice-Tätigkeit eine Besteuerung nach den planmäßigen und nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen durchzuführen. Außerdem werden COVID-19-bedingte Homeoffice-Tage hinsichtlich der Anwendung der Grenzgängerregelung als nicht anwendungsschädlich erklärt. Die Gültigkeit dieser Vereinbarung wird durch den angeführten Erlass bis verlängert.