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GesRZ 2, April 2020, Seite 144

Zur Rechtsmittelbefugnis des GmbH-Gesellschafters im Firmenbuchverfahren

§ 2, § 5 Z 6, § 59 Abs 1 Z 2, § 62 Abs 1 und § 78 AußStrG

§§ 15 und 40 FBG

§ 89 Abs 4 und § 92 Abs 1 GmbHG

§ 149 Abs 1 UGB

1. Ein GmbH-Gesellschafter ist im Verfahren zur Eintragung des Gesellschafterbeschlusses auf Auflösung der Gesellschaft, auf Änderung der Firma durch den Zusatz „in Liqu.“, auf Abberufung der Geschäftsführer und auf Bestellung eines Liquidators weder Partei noch rechtsmittellegitimiert.

2. Lediglich bei einer Löschung einer GmbH von Amts wegen gem § 40 FBG ist ein GmbH-Gesellschafter rechtsmittelbefugt, zieht doch die Löschung den Untergang seiner Gesellschafterstellung nach sich.

(OLG Wien 6 R 187/19t; HG Wien 75 Fr 1817/19m)

  • Das Erstgericht bewilligte die Eintragung von D. als selbständig vertretungsbefugten Liquidator. Das Mehrbegehren auf Eintragung der Änderung der Firma mit dem Zusatz „in Liqu.“ sowie der Rechtstatsache „Generalversammlungsbeschluss vom . Die Gesellschaft ist aufgelöst“ und auf Löschung von drei Geschäftsführern wies es ab. Gegen diesen Beschluss richtete sich der Rekurs des Liquidators, der die Abweisung seines Mehrbegehrens bekämpfte. Hingegen bekämpfte die nunmehrige Revisionsrekurswerberin, eine Minderheitsgesellschafterin, den Beschluss d...

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