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Dienstverhältnis: Voraussetzungen
Persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist nach der ständigen Rechtsprechung (jedenfalls) dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht keinen Sanierungseffekt hätte. – (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
( 2013/15/0173)