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SWK 17, 10. Juni 2014, Seite 799

Richtlinien zum KfzStG und zur motorbezogenen Versicherungssteuer

Die Richtlinien zur motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Kraftfahrzeugsteuer (MVSKR) vom , BMF-010206/0048-VI/5/2014, BMF-AV Nr. 85/2014, stellen einen Auslegungsbehelf zum Versicherungssteuergesetz 1953 (motorbezogene Abschnitte) sowie zum Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Die MVSKR sind ab anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Fälle sind die MVSKR anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen Gültigkeit haben. Die MVSKR sind als Zusammenfassung der geltenden Kraftfahrzeugbesteuerung und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen.

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