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Erweiterte Steuerbefreiung von der Elektrizitätsabgabe von Photovoltaikanlagen
(B. R.) – Nach heftigen Protesten soll nun die Steuerbefreiung von der Elektrizitätsabgabe von Photovoltaikanlagen erweitert werden. Für Anlagen, die elektrische Energie aus erneuerbaren Primärenergieträger erzeugen, gibt es statt der der bisherigen Grenze von 5.000 kWh eine Grenze von 25.000 kWh, bis zu der der erzeugte und selbst verbrauchte Strom steuerfrei ist. Im Ergebnis kommt es zu einer Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes und einer Überarbeitung des Photovoltaikerlasses (vgl. dazu Renner, SWK-Heft 10/2014, 524). Der dem Vernehmen nach politisch bereits akkordierte Vorschlag zur Gesetzesänderung soll per Initiativantrag im Parlament eingebracht werden; die Gesetzesänderung bleibt abzuwarten.