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GesRZ 2, April 2020, Seite 132

Wiederkaufsrecht und Gesamtrechtsnachfolge

Zugleich eine Besprechung von , und

Julia Nicolussi

Jeder Rechtsträgerwechsel wirft die Frage nach der Kontinuität von Rechtsverhältnissen auf. Einen viel diskutierten Brennpunkt stellt das rechtliche Schicksal sog höchstpersönlicher Rechte im Zuge einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge dar. Für das Wiederkaufsrecht hat der OGH in zwei rezenten Entscheidungen nun zugunsten des Übergangs auf die übernehmende Gesellschaft entschieden und damit die Unternehmenskontinuität hochgehalten.

I. Zwei Entscheidungen – eine (bekannte) Rechtsfrage

Um die Jahreswende war der OGH gleich zwei Mal dazu berufen, die Grenzen der gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge auszuloten: Zunächst hatte der 5. Senat in einer Grundbuchssache zu entscheiden, in der die antragstellende GmbH ehemalige Käuferin einer Liegenschaft war. Im Zuge des Erwerbs war die Liegenschaft mit einem verbücherten Wiederkaufsrecht zugunsten der Verkäuferin belastet worden, wonach dieser das Recht eingeräumt worden war, die Liegenschaft wieder einzulösen und somit zurückzukaufen (§ 1068 ABGB). Vor Ausübung des Wiederkaufsrechts war die berechtigte Verkäuferin auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen worden. Die Käuferin begehrte im Verfahren die Löschung des Wiederkaufsrecht...

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