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SWK 13, 1. Mai 2012, Seite 675

BMF zu den umsatzsteuerlichen Änderungen durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012

Information des BMF vom April 2012 mit Anmerkungen

Bearbeitet Daniela Hendl und Peter Pülzl

Das BMF hat im Zusammenhang mit den umsatzsteuerlichen Neuerungen durch das 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, Informationen zur Einschränkung der Option zur Steuerpflicht bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken bzw. bei Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften (§ 6 Abs. 1 Z 16 und Z 17 i. V. m. § 6 Abs. 2 UStG 1994) sowie zur Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraums (§ 12 Abs. 10, § 12 Abs. 10a, § 18 Abs. 10 UStG 1994) veröffentlicht. Die Erläuterungen des BMF werden nachfolgend samt Anmerkungen (in Kursivdruck) dargestellt.

1. Einschränkung der Option zur Steuerpflicht bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie bei Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften (§ 6 Abs. 1 Z 16 und Z 17 i. V. m. § 6 Abs. 2 UStG 1994)

Anmerkung:Zu Recht kritisch zur dogmatischen wie praktischen Sinnhaftigkeit dieser Einschränkung Kanduth-Kristen/Grün/Komarek, SWK-Heft 12/2012, 24 ff.

1.1. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (§ 6 Abs. 1 Z 16 i. V. m. § 6 Abs. 2 UStG 1994)

Die Möglichkeit, nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 zu verzichten, wird insoweit eingeschränkt, als der Vermieter/Verpächter davon nur Gebrauch machen kann, „soweit der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen bauli...

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