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Siebentelregelung: Behandlung (abzugsfähiger) Teilwertabschreibungen auf § 10-Beteiligungen
Änderung des Anwendungsbereichs der Siebentelregelung im Zuge der letzten KStG-Novellierung?
Die für steuerlich abzugsfähige Teilwertabschreibungen auf Kapitalanteile im Anlagevermögen maßgebliche Siebentelregelung des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 knüpft in sachlicher Hinsicht unmittelbar an „Beteiligungen im Sinne des § 10“ an. § 10 KStG 1988, die für Beteiligungserträge und internationale Schachtelbeteiligungen zentrale Bestimmung, wurde jedoch in der jüngeren Vergangenheit – zuletzt durch das AbgÄG 2011 mit Wirkung für Veranlagungen ab 2011 – aus europarechtlichen Gründen mehrfach novelliert bzw. erweitert. Der gegenständliche Beitrag soll der praktisch bedeutsamen Frage nachgehen, inwieweit sich dadurch auch der Anwendungsbereich der sogenannten Siebentelregelung materiell geändert hat.
1. Siebentelregelung des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 – Grundlagen, Rechtsfolgen und Normzweck
§ 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 sieht für bestimmte Teilwertabschreibungen von Kapitalanteilen, die weder unter den Tatbestand der Z 1 leg. cit. (ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung) noch unter jenen der Z 3 (Kaskadentatbestand) fallen, die abgabenrechtliche Verpflichtung zur Verteilung des Abschreibungsbetrags auf insgesamt sieben Wirtschaftsjahre vor. Praktische Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Norm ist auf Ebene der beteiligten Körperschaft unter anderem zunächst, dass die T...