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SWK 27, 22. September 2015, Seite 1243

Eineinhalb Jahre Bundesfinanzgericht

Eine erste Bilanz

Daniela Moser und Christian Lenneis

Aufgrund Art 129 B-VG in der Fassung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I 2012/51, trat ab dem das Bundesfinanzgericht (BFG) an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates (UFS). Bereits in dem nunmehr eineinhalb Jahren seines Bestehens konnten die mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz verbundenen Zielsetzungen weitgehend erreicht werden. Allerdings galt und gilt es, einige zunächst vor Gründung des BFG nicht absehbare und auch seitens des Gerichts nicht beeinflussbare Herausforderungen zu bewältigen.

1. Friktionsfreier und effizienter organisatorischer Übergang vom UFS zum BFG

Die wesentlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen wurden bereits 2013 gesetzt, um einen reibungslosen Übergang vom UFS zum BFG zu gewährleisten (§ 28 Abs 2 BFGG). So hatte die Vollversammlung der gemäß Art 151 Abs 51 Z 3 und 4 B-VG dem BFG angehörigen Richterinnen und Richter (Präsidentin, Vizepräsident, vom UFS übergeleitete Richterinnen und Richter) schon vor dem die Mitglieder und Ersatzmitglieder der verfassungsrechtlich und nach dem BFGG vorgesehenen Gremien (Geschäftsverteilungsausschuss, Personalsenat, Dienstgericht, Disziplinargericht) gewählt und die Geschäftsordnung beschlossen.

Insbesondere war aber für d...

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