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SWK 27, 22. September 2015, Seite 1235

Endgültiges Mehrwertsteuersystem für innergemeinschaftliche Lieferungen

Ein kritischer Blick auf fünf von der Europäischen Kommission vorgestellte Optionen

Stefan Melhardt

Als in der Europäischen Union Ende 1992 die Grenzen für den grenzüberschreitenden Handel abgeschafft wurden, war das Ziel, eine Umsatzbesteuerung am Ursprungsort zu verwirklichen. Dieses Ziel war damals nicht umsetzbar, weshalb mit das Übergangsregime, das eine Besteuerung am Bestimmungsort vorsieht, eingeführt wurde. Dieses Übergangsregime ist nunmehr über 20 Jahre in Kraft, und die Europäische Kommission hat deshalb bereits vor einigen Jahren eine Initiative gestartet, die insbesondere auf die Frage abzielt, wie ein endgültiges Umsatzsteuerregime für zwischenunternehmerische innergemeinschaftliche Lieferungen aussehen sollte.

1. Besteuerung am Bestimmungsort

Ausgangspunkt für diese Initiative war das Faktum, dass das derzeitige Übergangsregime einerseits zu einer großen Komplexität führt und andererseits äußerst betrugsanfällig ist. Als Ergebnis dieses breit angelegten Prozesses kann festgehalten werden, dass das Ziel, eine Besteuerung am Ursprungsort anzustreben, aufgegeben wird. Dies ergibt sich zunächst aus der Tatsache, dass die politischen Voraussetzungen für ein Ursprungslandprinzip – nämlich einheitliche Steuersätze sowie ein Verteilungssystem zwischen den Mitgliedstaaten –...

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