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SWK 27, 22. September 2015, Seite 1223

Die Umsetzung des Kausalitätsprinzips in grenzüberschreitenden Personalverrechnungsfällen

Zuteilung der Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und Werbungskosten in der Praxis

Monika Kunesch

Infolge der Internationalisierung halten grenzüberschreitende Sachverhalte immer mehr Einzug in den Alltag des Steuerberaters und Personalverrechners. Neben der grundsätzlichen Zuordnung der Besteuerungsrechte zeigt der folgende Beitrag die Umsetzung des sowohl für die Aufteilung von Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit als auch für die Zuteilung der Werbungskosten geltenden Kausalitätsprinzips.

1. Lösung internationaler Sachverhalte

Internationale Besteuerungssachverhalte iZm Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit sind nach dem sogenannten Dreistufenprinzip zu lösen:

1.

Demnach ist in Stufe 1 zunächst zu ermitteln, ob die involvierten Staaten nach deren innerstaatlichem Steuerrecht jeweils einen Besteuerungsanspruch erheben.

2.

Sofern sich aus dieser innerstaatlichen Analyse ein Besteuerungsanspruch der Staaten ergibt, ist in Stufe 2 zu prüfen, ob dieser Besteuerungsanspruch durch zwischenstaatliche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eingeschränkt wird.

3.

In Stufe 3 ist schließlich unter Beachtung abkommensrechtlicher Diskriminierungsverbote nach inländischem Recht die Steuer zu berechnen.

1.1. Stufe 1: Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht?

In Stufe 1 wird somit aus rein österreic...

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