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Außergewöhnliche Belastung: Hürdenlauf für Kranke und Behinderte(?)
Freibetrag – Nachweis – Pflegegeld – Selbstbehalt – tatsächliche Kosten etc
Die steuermindernde Berücksichtigung krankheits- oder behinderungsbedingter Aufwendungen entspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Das EStG 1988 trifft dafür in den §§ 34 und 35 sowie einer Verordnung grundsätzlich Vorsorge. Der Zugang zum guten Recht ist für (chronisch) Kranke und Behinderte aber nicht einfach: Die Regelungen sind unübersichtlich, teils unsystematisch, Freibeträge seit Jahrzehnten eingefroren, Judikatur und Verwaltungspraxis kasuistisch, Maßnahmen abseits der Schulmedizin steht der Fiskus ablehnend gegenüber.
1. Recht im Überblick
1.1. Allgemeine Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen
Gemäß § 34 Abs 1 EStG 1988 sind von Amts wegen bei der Einkommensermittlung außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie
außergewöhnlich sind, dh höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst (Abs 2);
zwangsläufig entstehen, dh, sich ihr der Steuerpflichtige aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Abs 3) und
wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, dh einen einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen (Abs 4).
1.2. Krankheits- und Behindertenaufwendungen
Gemäß § 34 Abs 6 EStG 1988 können derarti...