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SWK 27, 22. September 2015, Seite 1212

Außergewöhnliche Belastung: Hürdenlauf für Kranke und Behinderte(?)

Freibetrag – Nachweis – Pflegegeld – Selbstbehalt – tatsächliche Kosten etc

Bernhard Renner

Die steuermindernde Berücksichtigung krankheits- oder behinderungsbedingter Aufwendungen entspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Das EStG 1988 trifft dafür in den §§ 34 und 35 sowie einer Verordnung grundsätzlich Vorsorge. Der Zugang zum guten Recht ist für (chronisch) Kranke und Behinderte aber nicht einfach: Die Regelungen sind unübersichtlich, teils unsystematisch, Freibeträge seit Jahrzehnten eingefroren, Judikatur und Verwaltungspraxis kasuistisch, Maßnahmen abseits der Schulmedizin steht der Fiskus ablehnend gegenüber.

1. Recht im Überblick

1.1. Allgemeine Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen

Gemäß § 34 Abs 1 EStG 1988 sind von Amts wegen bei der Einkommensermittlung außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie

  • außergewöhnlich sind, dh höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst (Abs 2);

  • zwangsläufig entstehen, dh, sich ihr der Steuerpflichtige aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Abs 3) und

  • wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, dh einen einkommensabhängigen Selbstbehalt übersteigen (Abs 4).

1.2. Krankheits- und Behindertenaufwendungen

Gemäß § 34 Abs 6 EStG 1988 können derarti...

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