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SWK 27, 22. September 2015, Seite 1197

Die Besteuerung von Stückzinsen nach Auffassung des BMF widerspricht teilweise dem Gesetz

Besteuerung als Zinsen bei Kapitalanlagen im Betriebsvermögen und Wohnbauanleihen

Ernst Marschner

Beginnend mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 wurde die Besteuerung von Kapitalvermögen (insbesondere mit der Einführung der Kursgewinnbesteuerung) auf vollkommen neue Beine gestellt. Bei Kauf und Verkauf von Forderungswertpapieren (insbesondere Anleihen) abgerechnete Stückzinsen werden ebenso im Rahmen der Kursgewinnbesteuerung erfasst. Allerdings statuiert das BMF einerseits im Bereich des Betriebsvermögens natürlicher Personen sowie andererseits im Bereich von Wohnbauanleihen, dass Stückzinsen steuerlich weiter als Zinsen abgegrenzt werden sollen. Dieser Problematik wird im folgenden Beitrag nachgegangen.

1. Abgrenzung von Stückzinsen am Kapitalmarkt

Bei Veräußerung von Anleihen (Forderungswertpapieren) am Kapitalmarkt (als Sekundärmarkt) werden sogenannte Stückzinsen abgegrenzt. Die in den Anleihebedingungen vereinbarten Zinsen werden täglich abgerechnet, indem einerseits anteilige Zinsen zwischen zwei Kuponterminen sowie andererseits für den Anleger positive Unterschiedsbeträge zwischen dem Emissions- sowie dem Tilgungswert bei jeder Transaktion berechnet und vom Käufer an den Verkäufer bezahlt werden.

Der Verkäufer vereinnahmt damit die in seiner Behaltezeit der Anleihe erwir...

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