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SWK 27, 22. September 2015, Seite 1187

Die Bilanzberichtigung nach dem Abgabenänderungsgesetz 2012

Eine Analyse der Neuregelung vor dem Hintergrund aktueller BFG-Judikatur

Klaus Hirschler

Bilanzberichtigung und damit verbundenes Nachholverbot haben Literatur und Judikatur viele Jahre intensiv beschäftigt. Im Zuge des AbgÄG 2012 kam es zu einer vollständigen Neuorientierung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Bilanzberichtigung mit dem Ziel eines richtigen steuerlichen Totalgewinns anstelle des Grundsatzes ausschließlich periodenrichtiger Gewinnermittlung. Im vorliegenden Beitrag wird anlässlich des BFG-Erkenntnisses vom , RV/2100388/2013, die Neuregelung, insbesondere hinsichtlich ihres Inkrafttretens, analysiert.

1. Bilanzberichtigung im Steuerrecht – Grundsätzliches

Unter Bilanzberichtigung versteht man entsprechend § 4 Abs 2 Z 2 EStG das Ersetzen einer fehlerhaften Bilanz durch eine insoweit fehlerbefreite Bilanz, wobei ein Fehler dann vorliegt, wenn die Vermögensübersicht nicht den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder den zwingenden Vorschriften des EStG entspricht. Davon zu unterscheiden ist die Bilanzänderung, bei der ein gesetzlich zulässiger Bilanzansatz durch einen anderen zulässigen Bilanzansatz ersetzt werden soll. Eine Bilanzberichtigung hat zwingend zu erfolgen, wenn der Abgabenpflichtige (oder die Finanzbehörde) den Fehler, somit den Verstoß gegen die...

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