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Empfehlungen der EZB und EBA zur Entlastung beaufsichtigter Banken
In einer Pressemitteilung vom (online abrufbar unter https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2020/html/ssm.pr200312~43351ac3ac.en.html) präsentierte die EZB Maßnahmen, die das Handeln der überwachten Banken in der Krise erleichtern sollen. Zunächst sollten Banken von vorhandenen Liquiditätspuffern profitieren können. Diese Reserven dienten der Aufrechterhaltung der Liquidität in Krisenzeiten und könnten nun in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus würden die Regelungen bezüglich der Kapitalzusammensetzung entschärft, indem eine für 2021 geplante Änderung des Regelwerks vorgezogen werde (Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl L 176 vom , S 338, kurz CRD IV). Schließlich stelle die EZB die Möglichkeit einer Flexibilisierung der Maßnahmen über die Bankenüberwachung in den Raum. Hier gehe es insb darum, Prozesse und Fristen auf die aktuelle Krise anzupassen.