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SWK 2, 10. Jänner 2013, Seite 88

Elektronische Datenübergabe im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung

Ausreichende Dokumentation ist essenziell

Stefan Stacherl und Maier Beatrix

In der Vergangenheit gab es mehrfach Probleme mit der elektronischen Datenübergabe im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung. Die Bestimmungen über die ordnungsgemäße Übergabe von elektronischen Buchhaltungsdaten wurden entweder missachtet oder auch einfach nicht richtig verstanden.

1. Die elektronische Buchführung

1.1. Allgemeines

Grundsätzlich ist das primäre Ziel der Buchhaltung die Dokumentation finanziell messbarer Bewegungen eines Unternehmens. Die Buchführung dient dem Unternehmer selbst als Kontrollinstrument, aber auch andere Beteiligte (Staat, Gläubiger) sind an der Buchführung des Unternehmers interessiert. Unter dem Aspekt der korrekten Steuererhebung müssen strenge Maßstäbe an die Buchhaltung – insbesondere das Rechnungswesen – S. 89eines Unternehmers angelegt werden. Daher finden sich sowohl im Unternehmensrecht als auch im Steuerrecht einschlägige Bestimmungen zur Buchführung.

In Österreich ist die Buchführungspflicht grundsätzlich im Unternehmensrecht (in den §§ 190 ff. UGB), aber auch im Steuerrecht (BAO) geregelt.

Steuerlich betrachtet dient das Führen von Büchern und Aufzeichnungen Kontrollzwecken des Staates. Jeder Unternehmer muss damit rechnen, dass im Zuge einer Steuerprüfung die Beste...

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