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GesRZ 2, April 2020, Seite 83

Aufrechterhaltung der Kreditversorgung als oberstes Ziel der europäischen und der österreichischen Bankenaufsicht

Die EBA spricht sich in einem Statement vom (online abrufbar unter https://eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/News and Press/Press Room/Press Releases/2020/EBA provides clarity to banks and consumers on the application of the prudential framework in light of COVID-19 measures/Statement on the application of the prudential framework regarding Default%2C Forbearance and IFRS9 in light of COVID-19 measures.pdf) für die Wichtigkeit der Aufrechterhaltung der Kreditversorgung von Unternehmen und Haushalten aus. Dazu sollen regulatorische Spielräume ausgeschöpft werden, um – insb in Bezug auf notleidende Kredite – flexibel und pragmatisch reagieren zu können. Im Idealfall sollten einvernehmliche Lösungen zwischen Kreditnehmern und ‑gebern gefunden werden. Daneben betonte die EBA die große Relevanz der Risikosysteme, die sich gerade jetzt deutlich zeige. Bei allen Maßnahmen müsse der Anlegerschutz weiterhin höchste Priorität genießen.

Sowohl die FMA als auch die OeNB unterstützen laut einer Pressemitteilung vom (online abrufbar unter https://www.fma.gv.at/aufrechterhaltung-der-kreditversorgung-von-unternehmen-und-haushalten-ist-oberstes-ziel-der...

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