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GesRZ 2, April 2020, Seite 82

Empfehlungen an Banken für Dividendenausschüttungen

Die EZB hat am ihre Empfehlung an die Banken für Dividendenausschüttungen aktualisiert (EZB/2020/19, online abrufbar unter https://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/date/2020/html/act_15752_amend.de.html). Um die Fähigkeit der Banken zur Verlustabsorption zu stärken und die Kreditvergabe an private Haushalte, kleine Unternehmen und Unternehmen S. 83 während der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, sollten diese für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 mindestens bis zum keine Dividenden auszahlen. Zudem sollen keine Aktienrückkaufprogramme zur Vergütung von Aktionären vorgenommen werden. Bereits für das Geschäftsjahr 2019 ausgeschüttete Dividenden sollen nicht zurückgefordert werden. Von Banken, die ihre Aktionäre schon aufgefordert haben, in einer bevorstehenden Hauptversammlung über die Dividendenausschüttung abzustimmen, erwartet die EZB eine Änderung entsprechend der aktualisierten Empfehlung.

Die FMA ist der Empfehlung der EZB gefolgt und hat ebenso am eine Empfehlung an die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute veröffentlicht (online aufrufbar unter https://www.fma.gv.at/download.php?d=4409).

Eine ähnliche Empfehlung hatte die BaFin bereits am abgegeben...

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