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Umgestaltung eines Wohnzimmers in ein behindertengerechtes Badezimmer
Gegenwertgedanke tritt in den Hintergrund
Das BFG hat im Erkenntnis vom , RV/1100247/2012, die Abzugsfähigkeit von Kosten für die Umgestaltung eines Wohnzimmers in ein behindertengerechtes Badezimmer zur Gänze anerkannt.
1. Sachverhalt und Parteienvorbringen
Aufgrund der Krankheit und Pflegebedürftigkeit seiner Gattin sah sich der Beschwerdeführer veranlasst, im Erdgeschoss seines Einfamilienhauses das bisherige Wohnzimmer in ein behindertengerechtes Badezimmer und WC umzubauen. Das seit jeher im Obergeschoss befindliche Badezimmer war für seine an den Rollstuhl gefesselte Gattin nämlich nicht mehr erreichbar. Er machte die Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung geltend und beantragte den Abzug ohne Anrechnung von pflegebedingten Geldleistungen und ohne Selbstbehalt. Er legte die Zuschüsse, die er von Stadt, Land und PVA erhalten hatte und die die Einhaltung der Förderrichtlinien für behindertengerechten Bau zur Voraussetzung hatten, offen.
Die Abgabenbehörde ging auf seine Anregung, sich vor Ort ein Bild der baulichen Maßnahmen zu machen, nicht ein und nahm als abzugsfähigen Aufwand lediglich einige Posten für Haltestangen, Stützklappgriffe und Waschtischmischer mit Ausziehauslauf aus der Gesamtrechnung heraus. Begründen...