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Zeitpunkt des Ansatzes von (bestrittenen) Schadenersatzforderungen
Abbildung im Jahresabschluss
In den letzten Monaten hat Österreich einige Prozesse im Zusammenhang mit Untreuevorwürfen mit nicht unbeträchtlicher Öffentlichkeitswirkung erlebt, die letztlich auch Fragen der bilanziellen Abbildung von gerichtlich geltend gemachten Schadenersatzforderungen und in erster Instanz zugesprochenen Ansprüchen in der Rechnungslegung der mutmaßlich Geschädigten aufwerfen. Da in so gut wie allen Fällen Berufung bzw. Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht wurde, ist aus bilanzrechtlicher Sicht von bestrittenen Forderungen auszugehen, deren Ansatz/ Bewertung sich einerseits am Vermögen der Schädiger orientieren muss, andererseits an der Tatsache, dass das Urteil von der nächsten Instanz erst zu bestätigen ist. Fragen können sich auch ergeben, wenn ein rechtskräftiges Urteil erst nach dem Bilanzstichtag gefällt wird. Die Abbildung solcher Forderungen im Jahresabschluss ist Gegenstand dieses Beitrages.
1. Die Schadenersatzforderung und ihre Besonderheiten als Vermögensgegenstand
Die Prüfkriterien für das Vorliegen eines Vermögensgegenstands, nämlich die Repräsentierung eines eigenständigen Werts nach Verkehrsauffassung und die eigenständigeS. 76 Übertragbarkeit, müssen in gleichem Maße für Schadenersa...