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SWK 2, 10. Jänner 2014, Seite 56

Fruchtgenuss, Mitunternehmeranteile, Einbringungsstichtag, Fristen und Buchführung

Die wichtigsten Aussagen im Wartungserlass zu Art. III UmgrStG (ohne grenzüberschreitende/internationale Einbringungen)

Petra Hübner-Schwarzinger

Vor Kurzem hat das BMF den UmgrStR-Wartungserlass zu den Artikeln I, II und III UmgrStG veröffentlicht. Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen im Wartungserlass zu Art. III UmgrStG in den Rz. 700 ff. UmgrStR (ohne grenzüberschreitende/internationale Einbringungen) vorgestellt.

1. Fruchtgenuss und sonstige Belastungen (Rz. 704 UmgrStR)

Aussagen zum Fruchtgenuss finden sich in den Rz. 704 bis 706, 726a und 743 UmgrStR. Es geht einerseits um die Qualifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers eines mit einem Fruchtgenuss belasteten Mitunternehmeranteils bzw. Kapitalanteils. Es ist zwischen einem Fruchtgenuss, der die Mitunternehmerstellung begründet, und einem Gewinnanspruchsfruchtgenuss zu unterscheiden. Dabei ist zu beachten, dass die Mitübertragung einer Verpflichtung aus dem Fruchtgenuss eine verbotene Gegenleistung darstellt, welche die Begünstigung des UmgrStG versagen lässt. Die gleichen Gedanken finden sich in Rz. 726a UmgrStR zu einem mit einem Fruchtgenussrecht belasteten Kapitalanteil. Es ist zu untersuchen, ob der Fruchtgenussbesteller tatsächlich noch wirtschaftlicher Eigentümer des zu übertragenden Anteils ist. Ferner stellt die Mitübertragung der Verpflichtung aus dem Fruchtgenuss eine verbotene Gegenleistung dar.

In Rz. 743 UmgrStR wird zu einem zu übertrag...

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