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SWK 2, 10. Jänner 2014, Seite 53

Die ertragsteuerrechtliche Gewinnermittlung für zwei Gewerbebetriebe

Die betriebsbezogene Umsatzschwelle

Reinhold Beiser

Die Umsatzschwelle von jährlich 700.000 Euro nach § 189 UGB ist für jeden „einzelnen einheitlichen Betrieb“ zu prüfen.

1. Der Sachverhalt

Vater Franz hat bis zwei Betriebe als Einzelunternehmer betrieben: ein „Hotel garni“ (gewerbliche Zimmervermietung mit Frühstück) im Tal und eine „Schihütte“ am Berg. Die Umsatzerlöse aus dem Schihüttenbetrieb haben im Wirtschaftsjahr von bis ca. 900.000 Euro betragen. Der Hotelbetrieb hat in diesem Zeitraum ca. 170.000 Euro Umsatzerlöse erzielt und auch in der Vergangenheit die Umsatzschwelle von 700.000 Euro nach § 189 UGB nicht überschritten.

Vater Franz hat zum Stichtag beide Betriebe an seine beiden Söhne übergeben: Sohn Sepp hat den Hüttenbetrieb übernommen, Sohn Hans hat den Hotelbetrieb übernommen.

Hütten- und Hotelbetrieb sind räumlich weit voneinander entfernt (Hotel im Tal, Schihütte am Berg), arbeiten mit einem unterschiedlichen Leistungsangebot in eigenen Gebäuden mit eigener Geschäftsausstattung und mit jeweils eigenem Personal.

Vater Franz hat bis zum beide Betriebe als Einzelunternehmer geführt und in einem einheitlichen Rechnungswesen (Jahresabschluss) erfasst.

Ab führt Sohn Sepp den Hüttenbetrieb als Einzelunternehmer und Sohn Hans den Hotelbetri...

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