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SWK 2, 10. Jänner 2014, Seite 41

Die steuerlichen Neuerungen ab 2014

Niedrigere Mindestkörperschaftsteuer – Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung – Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Thomas Keppert

Das Jahr 2013 war von nur mäßiger Aktivität des Steuergesetzgebers gekennzeichnet. Es hat sich jedenfalls bewahrheitet, wie an dieser Stelle im Vorjahr prognostiziert, dass im Vor- und Umfeld der vielen Wahlen des Jahres 2013 keine Zeit geblieben ist, steuersystematische Veränderungen unseres Steuersystems vorzunehmen. Weitere Wahlgeschenke nach der Neugestaltung des Pendlersystems waren budgetär nicht finanzierbar. Die Herabsetzung des Mindeststammkapitals für neue GmbHs hat bereits durch die damit verbundene Verminderung der Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 Euro auf 500 Euro pro Jahr ab dem ein empfindliches Loch in künftige Budgets gerissen. Das Jahr 2013 war in erster Linie von der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ab geprägt. Die neuen Landes- und Bundesverwaltungsgerichte konnten sich in aller Ruhe konstituieren. Das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 hat auch umfassende Änderungen der BAO und des FinStrG mit sich gebracht. Die für die Praxis wesentlichsten Änderungen aus diesem Bereich, die mit in Kraft getreten sind, werden in diesem Beitrag behandelt.

1. Wenig Greifbares im Regierungsprogramm, Betriebsamkeit im BMF

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat kurz ...

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