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GesRZ 4, September 2017, Seite 266

Sidestream Merger zweier GmbHs

§ 220 Abs 3 und § 232 Abs 1a AktG

§ 17 FBG

§§ 96 und 98 GmbHG

1. Bei einer Verschmelzung zweier GmbHs muss der Beschluss der Gesellschafter der beteiligten GmbHs über die Verschmelzung vor dem Ablauf der Neunmonatsfrist des § 220 Abs 3 AktG gefasst werden.

2. Fehlt dieser Beschluss bei der Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung in das Firmenbuch, ist dies ein schwerwiegender Mangel, bei dem eine Verbesserung nicht in Betracht kommt.

3. § 232 Abs 1a AktG kommt nur zur Anwendung, wenn die Tochtergesellschaft upstream mit ihrer Muttergesellschaft verschmolzen wird.

(OLG Linz 6 R 197/16g; LG Wels 29 Fr 3007/16d)

F. ist Alleingesellschafter der M. GmbH, die F. Privatstiftung ist Alleingesellschafterin der M. I. GmbH und der S. GmbH.

Gegenstand dieses Firmenbuchverfahrens ist ein Umgründungsplan vom unter Zugrundelegung der Bilanzen zum . Die Antragstellung beim Erstgericht erfolgte am .

  • Die Vorinstanzen wiesen sämtliche Eintragungsanträge mit der Begründung ab, der für den Teilschritt „Verschmelzung der M. GmbH zur Aufnahme in die M. I. GmbH“ notwendige zustimmende Generalversammlungsbeschluss der M. GmbH sei (nach Aufforderung des Erstgerichts zu dessen Vorlage) erst am und ...

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