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Ausschüttung eines Firmenwerts – Wunsch oder Wirklichkeit?
Zur Abbildung der Anwachsung in der Rechnungslegung des verbleibenden Gesellschafters
Gemäß § 142 UGB erlischt eine Personengesellschaft bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters ohne Liquidation, und das Gesellschaftsvermögen geht entsprechend dem Gesetzeswortlaut im Wege der Universalsukzession auf den letzten Gesellschafter über. Gegenstand des Beitrags ist die Abbildung der Anwachsung in der Rechnungslegung des verbleibenden Gesellschafters, wenn die Anwachsung als Konsequenz vorgelagerter Umgründungsmaßnahmen eintritt; zudem wird die im Fachgutachten KFS/RL 25 vorgesehene Vorgehensweise vor dem Hintergrund der gem § 235 Z 3 UGB geltenden Ausschüttungssperre analysiert.
1. Grundsätzliches
Gemäß § 142 UGB erlischt eine Personengesellschaft bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters ohne Liquidation, da eine Einpersonengesellschaft nicht möglich ist. Das Gesellschaftsvermögen geht entsprechend dem Gesetzeswortlaut im Wege der Universalsukzession auf den letzten Gesellschafter über, wodurch dieser in sämtliche Aktiva und Passiva der Gesellschaft eintritt und ohne weitere Übertragungsakte zum Alleineigentümer des bisherigen Gesellschaftsvermögens wird (sog. Anwachsung). Zu der Frage, wann und wodurch der Übergang des Vermögens bewirkt wird, gibt das Gesetz keine Auskunft. Ein Übernahmevert...