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BFH ändert seine Rechtsprechung zum Fehlerbegriff im Bilanzsteuerrecht
Auswirkung der Änderung und Gegenüberstellung zur Rechtslage in Österreich
Strittig war im Verfahren zur Entscheidung des BFH vom , GrS 1/10, ob die deutsche Finanzverwaltung eine Steuerbilanz ändern kann, die subjektiv richtig, aber objektiv falsch ist. BFH und VwGH vertreten zu diesem Thema anders nuancierte Auffassungen, die im Folgenden dargestellt werden.
1. Die Entscheidung des BFH zum Fehlerbegriff
1.1. Die Vorgeschichte
Auslöser für den Beschluss des Großen Senats zum Fehlerbegriff im Bilanzsteuerrecht war die Vorlage des I. Senats des BFH vom , I R 77/08. In diesem Beschluss löste der I. Senat die materielle Frage dahingehend, dass ein Mobilfunkunternehmen für Vermögensminderungen aus der verbilligten Abgabe von Mobiltelefonen beim Neuabschluss eines Mobilfunkvertrags einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu bilden hat. Allerdings brachte das Mobilfunkunternehmen ergänzend vor, dass die aufgestellte Bilanz zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung „richtig“ sei und das Finanzamt – selbst wenn aufgrund späterer Entwicklungen bzw. vor allem neuerer Rechtsprechung der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens zu bejahen sei – die Bilanz insofern nicht mehr korrigieren könne.
Diese formale Frage legte der I. Senat dem Großen Senat gem. § 11 Abs...