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ASoK 11, November 2021, Seite 433

Bildungsteilzeit im Beobachtungszeitraum des Familienzeitbonus

Bildungsteilzeitgeld ist keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung im Sinne des § 2 Abs 1 Z 5 FamZeitbG

Karin Blasl

Die Bildungsteilzeit ermöglicht eine Weiterbildung im aufrechten Arbeitsverhältnis. Während der Bildungsteilzeit bezieht der Arbeitnehmer Bildungsteilzeitgeld aus der Arbeitslosenversicherung. Der Bezug des Bildungsteilzeitgeldes könnte zum Hindernis für den Bezug des Familienzeitbonus werden, da das Bildungsteilzeitgeld aus der Arbeitslosenversicherung finanziert wird und eine Leistung aus dieser anspruchsschädlich für den Familienzeitbonus ist. Fraglich war in der gegenständlichen Entscheidung des OGH vom 30. 3. 3021, 10 ObS 16/21g, daher, ob das Bildungsteilzeitgeld tatsächlich als anspruchsschädlich für die Gewährung des Familienzeitbonus zu qualifizieren ist.

1. Grundlegendes zu Familienzeit und Familienzeitbonus

Familienzeit im Sinne des § 2 FamZeitbG ist ein Zeitraum zwischen 28 und 31 aufeinanderfolgenden Kalendertagen innerhalb von 91 Tagen ab dem Tag der Geburt des Kindes, in dem sich der Vater aufgrund der kürzlich erfolgten Geburt seines Kindes ausschließlich seiner Familie widmet.

Für die Dauer der Familienzeit kann der Familienzeitbonus beantragt werden. Anspruch auf den Familienzeitbonus besteht, wenn (neben bestimmten anderen Voraussetzungen) in den letzten 182 Tagen u...

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