Personalverrechnung in der Praxis 2021
32. Aufl. 2021
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S. 81726. Urlaub und Pflegefreistellung (Betreuungsfreistellung, Begleitungsfreistellung)
In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:
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● | Wie ist der Urlaubsanspruch teilzeitbeschäftigter Mitarbeiter zu berechnen? | Seite | 820 ff. |
● | Welche Vordienstzeiten sind für die Bemessung des Urlaubsanspruchs anzurechnen? | Seite | 831 ff. |
● | Was ist bei der Umstellung des Urlaubsjahrs auf das Kalenderjahr zu beachten? | Seite | 828 ff. |
● | Kürzen Zeiten ohne Entgeltanspruch (z.B. Karenzen) das Urlaubsausmaß? | Seite | 825 ff. |
● | Kann der Mitarbeiter während der Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber zum Urlaubsverbrauch angehalten werden? | Seite | 839 |
● | Kann der Arbeitgeber einseitig Betriebsurlaub anordnen? | Seite | 840 |
● | Was ist in Zusammenhang mit einem Urlaubsvorgriff zu beachten? | Seite | 840 f. |
● | Wann verjährt Urlaub? | Seite | 841 f. |
● | Was passiert, wenn der Mitarbeiter während des Urlaubs erkrankt? | Seite | 844 ff. |
● | Kann Urlaub in Geld abgelöst werden? | Seite | 855 ff. |
● | Bestehen nach Ausschöpfung des Anspruchs auf Pflegefreistellung bei Erkrankung eines Kindes weitere Möglichkeiten der Dienstfreistellung? | Seite | 865 f., 870 |
26.1. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz betreffend die Vereinheitlichung des Urla...