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Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2021

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

32. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4251-2

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Personalverrechnung in der Praxis 2021 (32. Auflage)

S. 40819. Leistungen Dritter

In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sind Leistungen von dritter Seite in die Bemessung arbeitsrechtlicher Ansprüche wie z.B. Krankenentgelt, Abfertigung etc. miteinzubeziehen?
Seite
409
Muss der Arbeitgeber für Leistungen von dritter Seite Lohnabgaben berechnen und abführen?
Seite
409 ff.
Fallen für Entgelt von dritter Seite Lohnnebenkosten an?
Seite
410 f.
Hat der Arbeitnehmer für Leistungen von dritter Seite, für die kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen?
Seite
410

19.1. Definition

Unter „Leistungen Dritter“ fallen alle Geldzuwendungen, die der Dienstnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von einem „Dritten“ (also nicht von seinem Dienstgeber) erhält. Dazu zählen u.a. die

  • Trinkgelder und die

  • Provisionen von dritter Seite.

19.2. Arbeitsrechtliches Entgelt

Leistungen Dritter sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Leistungen Dritter für Tätigkeiten gewährt werden, die zu den dienstvertraglich geschuldeten zählen.

Des Weite...

Personalverrechnung in der Praxis 2021

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