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GesRZ 3, Juni 2019, Seite 161

Break Fees im Rahmen von Unternehmenstransaktionen

Sarah Wared

Mergers and acquisitions (kurz: M&A) spielen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene eine wesentliche Rolle im Wirtschaftsleben und sind meist für die Entwicklung bzw den Fortbestand eines Unternehmens von wesentlicher Bedeutung. Daher kommt es in der Praxis vor, dass zumindest eine Vertragspartei besonderes Interesse an der Umsetzung der Transaktion hat und vor allem hohe Kosten einer gescheiterten Transaktion vermeiden möchte. Die Vertragsparteien vereinbaren immer häufiger sog break fees, um vor allem den Verlust der Marktstellung zu verhindern, Reputationsschäden sowie das Kostenrisiko gering zu halten. Dh, die Vertragsparteien gehen eine Zahlungsverpflichtung für den Fall des Scheiterns der Transaktion ein. Obwohl Break-fee-Abreden auf internationaler Ebene weitgehend üblich geworden sind, ist ihre Zulässigkeit nach österreichischem Gesellschaftsrecht kaum untersucht worden. Der vorliegende Beitrag weist auf wesentliche Voraussetzungen hin, welche iZm Break-fee-Abreden zu beachten sind.

I. Definition und Zweck der Break Fee

Als break fee gilt jedes vertragliche Versprechen, in welchem der leistungspflichtige Vertragspartner für den Fall zur Zahlung eines bestimm...

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