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Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2018

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

29. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3751-8

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Personalverrechnung in der Praxis 2018 (29. Auflage)

S. 135939. Meldungen - Auskunftspflicht - Prüfung

39.1. Im Bereich des Abgabenrechts


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Pflichten
Fristen
gem.
PFLICHTEN GEGENÜBER DEM KRANKENVERSICHERUNGSTRÄGER
Anmeldung (inkl. geringfügig Beschäftigte)
vor Arbeitsantritt (→ 39.1.1.1.1.)
Abmeldung (inkl. geringfügig Beschäftigte)
binnen 7 Tagen nach Ende der Pflichtversicherung (→ 39.1.1.1.1.)
Änderungsmeldung (inkl. geringfügig Beschäftigte)
binnen 7 Tagen nach Eintritt der zu meldenden Änderung (→ 39.1.1.1.2.); Lohn- und Gehaltsänderungsmeldungen binnen 7 Tagen nach Ablauf des jeweiligen Beitragszeitraums (→ 37.2.2.1.)
Familienhospizkarenz/Pflegekarenz
An-, Ab- und Änderungsmeldung
binnen 7 Tagen nach Eintritt der zu meldenden Änderung (→ 39.1.1.1.2.)
Anmeldung fallweise beschäftigter Personen (inkl. geringfügig Beschäftigte)
vor Arbeitsantritt (→ 31.5.2.)
Vollständige Anmeldung und Abmeldung fallweise beschäftigter Personen (inkl. geringfügig Beschäftigte)
binnen 7 Tagen nach Ablauf des Beitragszeitraums, für den die Meldung gelten soll, mittels kombinierter An- und Abmeldung (→ 31.3.2.)
§§ 471a-441e ASVG
Beitragsnachweisung (Selbstabrechnungsverfahren)
bis zum 15. des Folgemonats (→ 37.2.1.1.)
Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L 16)
bis Ende Februar des f...

Personalverrechnung in der Praxis 2018

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