Personalverrechnung in der Praxis 2018
29. Aufl. 2018
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S. 115534. Abgabenrechtliche Behandlung der Bezugsansprüche bei Beendigung von Dienstverhältnissen
34.1. Laufender Bezug - Sonderzahlungen
34.1.1. Laufender Bezug
34.1.1.1. Sozialversicherung
Die laufenden Bezüge bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses sind nach den üblichen Regelungen sozialversicherungsmäßig zu behandeln.
Für Zahlungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses besteht grundsätzlich immer dann eine Beitragspflicht, wenn diese als (nachträgliches) Entgelt für die ehemalige Erwerbstätigkeit des Dienstnehmers zu qualifizieren sind. In diesem Fall sind die Zahlungen jenen Beitragszeiträumen zuzuordnen (→ 24.3.2.1.), in denen der Anspruch entstanden ist. Siehe dazu auch Punkt 23.3.1.1.
34.1.1.2. Lohnsteuer
Die laufenden Bezüge bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses sind nach den üblichen Regelungen lohnsteuermäßig zu behandeln.
Auch Zahlungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses stellen im Zeitpunkt des Zuflusses lohnsteuerpflichtige Einkünfte dar.
34.1.2. Sonderzahlungen
34.1.2.1. Sozialversicherung
Die bei (bis zum) Dienstverhältnisende anfallenden Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration usw.) sind als solche abzurechnen (→ 23.3.).
Bei einer Gewährung von Sonde...