Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2018

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

29. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3751-8

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Personalverrechnung in der Praxis 2018 (29. Auflage)

S. 1155

34.1. Laufender Bezug – Sonderzahlungen

34.1.1. Laufender Bezug

34.1.1.1. Sozialversicherung

Die laufenden Bezüge bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses sind nach den üblichen Regelungen sozialversicherungsmäßig zu behandeln.

Für Zahlungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses besteht grundsätzlich immer dann eine Beitragspflicht, wenn diese als (nachträgliches) Entgelt für die ehemalige Erwerbstätigkeit des Dienstnehmers zu qualifizieren sind. In diesem Fall sind die Zahlungen jenen Beitragszeiträumen zuzuordnen (→ 24.3.2.1.), in denen der Anspruch entstanden ist. Siehe dazu auch Punkt 23.3.1.1.

34.1.1.2. Lohnsteuer

Die laufenden Bezüge bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses sind nach den üblichen Regelungen lohnsteuermäßig zu behandeln.

Auch Zahlungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses stellen im Zeitpunkt des Zuflusses lohnsteuerpflichtige Einkünfte dar.

34.1.2. Sonderzahlungen

34.1.2.1. Sozialversicherung

Die bei (bis zum) Dienstverhältnisende anfallenden Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe, Weihnachtsremuneration usw.) sind als solche abzurechnen (→ 23.3.).

Bei einer Gewährung von Sonderzahlungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses kann es sich nach Ansicht des HVSV nur um leistungsbezogene So...

Personalverrechnung in der Praxis 2018

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