Personalverrechnung in der Praxis 2018
29. Aufl. 2018
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S. 95831. Personen mit besonderer abgabenrechtlicher Behandlung
Für einige Personengruppen sieht der Gesetzgeber andere als die bisher behandelten abgabenrechtlichen Bestimmungen vor. Im Bereich des
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Die vorstehend angeführten Personen sind
Darüber hinaus finden in diesem Punkt die
Aushilfskräfte (→ 31.7.),
Ferialpraktikanten (→ 31.5.1.),
Schnupperlehrlinge (→ 31.5.3.),
Vorstandsmitglieder (→ 31.9.),
Geschäftsführer (→ 31.10.),
Grenzgänger (→ 31.11.),
älteren Personen (→ 31.12.) und die
Personen mit geringem Entgelt (→ 31.13.)
Behandlung.
S. 95931.1. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
31.1.1. Begriff
Der Punkt 7.2. hat die steuerrechtlichen Voraussetzungen, die zur beschränkten Steuerpflicht führen, zum Inhalt. Darauf aufbauend wird in diesem Punkt die Art der Lohnsteuerberechnung behandelt.
31.1.2. Berechnung der Lohnsteuer
Soweit ein ev. geltendes Doppelbesteuerungsabkommen (→ 7.2.) nichts anderes bestimmt, ist die Lohnsteuer beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer wie folgt zu berechnen:
Soweit nicht Z 2 (siehe nachstehend) zur...