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Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2018

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

29. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3751-8

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2018 (29. Auflage)

S. 94830. Firmenpensionisten

30.1. Arbeitsrechtliche Hinweise

Gemäß § 97 Abs. 1 ArbVG können Betriebsvereinbarungen (→ 3.3.5.1.) u.a. in folgenden Angelegenheiten abgeschlossen werden:

Im Sinn der Z 18 über

  • betriebliche Pensions- und Ruhegeldleistungen;

im Sinn der Z 18a über

  • Errichtung von und Beitritt zu Pensionskassen,

  • Verpflichtungen des Arbeitgebers und Rechte der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten, die sich daraus ergeben,

  • Art und Weise der Zahlung und Grundsätze über die Höhe jener Beiträge, zu deren Entrichtung sich der Arbeitnehmer verpflichtet,

  • Mitwirkung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an der Verwaltung von Pensionskassen,

  • Auflösung von und Austritt aus Pensionskassen und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.

Darüber hinaus können auch in Kollektivverträgen (→ 3.3.4.) und in Einzeldienstverträgen (→ 4.1.) entsprechende Regelungen aufgenommen werden.

Zwei Gesetze regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung in Österreich (der sog. „zweiten Säule“ der Altersversorgung): das


Tabelle in neuem Fenster öffnen
und das
(BGBl 1990/282)
(BGBl 1990/281)


Ⓐ Das Betriebspensionsgesetz regelt die

  • Sicherung von Leistungen und Anwartschaften aus Zusagen zur (die gesetzliche Pensionsversicherung ergänzenden) Alters-...

Personalverrechnung in der Praxis 2018

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