Personalverrechnung in der Praxis 2018
29. Aufl. 2018
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S. 90028. Lehrlinge
Das Berufsausbildungsrecht sieht die sog. duale Ausbildung vor, also die praktische Unterweisung am Lehrplatz im Betrieb und den theoretischen Unterricht in der Berufsschule. Der Lehrling verbringt rund 80% seiner Lehrzeit im Betrieb und etwa 20% in einer fachlich einschlägigen Berufsschule.
28.1. Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Berufsausbildungsgesetz (BAG), Bundesgesetz vom , BGBl 1969/142, in der jeweils geltenden Fassung.
Neben dem Berufsausbildungsgesetz gelten noch für Lehrlinge, die
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Angestelltenberufe erlernen (für sog. kaufmännische Lehrlinge), | Arbeiterberufe erlernen (für sog. gewerbliche Lehrlinge), |
|
das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BGBl I 2002/100) (→ 36.1.2.),
das Urlaubsgesetz (BGBl 1976/76) (→ 26.1.),
das Entgeltfortzahlungsgesetz (BGBl 1974/399) (→ 28.3.8.1.),
das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (BGBl 1948/146) (→ 8.1., → 9.3.3.1., → 16.2.3.4., → 16.2.4., → 17.1.4., → 17.2.),
das Mutterschutzgesetz (BGBl 1979/221) (→ 27.1.3., → 27.1.4.1., → 32.2.3.),
das Väter-Karenzgesetz (BGBl 1989/651) (→ 27.1.4.2., → 32.2.3.),
das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (BGBl 1991/683) (→ 27.1.6., ...